Ein neuer Tarifvertrag ... ... und weiter die alten Sünden???

Filmschaffende arbeiten unter ungewissen Perspektiven

         

In Deutschland kann man 14 Stunden drehen - und die Mitarbeiter packen mit an:

und trotzdem höchst engagiert, damit viele eindrucksvolle audiovisuelle Produktionen entstehen, mit denen sich Deutschland als Produktionsstandort international durchaus konkurrenzfähig und erfolgreich behaupten kann. Der deutsche Film- und Fernsehproduktionsmarkt ist von der Kapitalisierung her der zweitgrößte weltweit. Man findet keinen anderen Standort mit derart flexiblen Arbeitsbedingungen und Mitarbeitern.    auch wenn es mal nicht um originär zu ihrem Aufgabenbereich gehörende Probleme geht! Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeiten seit dem 1. Juni 2005 unter der Geltung des neuen Mantel- und Gagentarifvertrages zusammen.
Doch leider werden die tariflichen Regelungen häufig unterlaufen, weil sich die Firmen dem enormen Druck der Auftraggeber und TV-Sender ausgesetzt sehen - und sich gegenseitig zu unterbieten versuchen. 

Mitarbeiter werden oft nicht nach den Regelungen des Tarifvertrags für Film- und Fernsehschaffende beschäftigt. Der Tarifvertrag aber stellt die Mindestbedingungen dar, jenseits derer die Beschäftigung von Mitarbeitern unzulässig ist, wenn über zehn Stunden gearbeitet wird.
Wir haben zugestimmt, die engen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes durch Tarifvertrag zu öffnen. Auch die Produzentenseite hat diesen Tarifvertrag gewollt. Nun ist er einzuhalten, und zwar ohne Wenn und Aber.
Wer die Geltung des Tarifvertrages nicht vereinbart, für den gilt das ArbZG (Arbeitszeitgesetz) "pur" - mit entsprechenden Kosequenzen.
Ein Tarifvertrag gilt entweder ganz - oder gar nicht.
Die tariflichen Regelungen sind in ihrer Gesamtheit einzuhalten. Weil einzelne Filmschaffende regelmäßig die schwächere Partei gegenüber den Produktionsfirmen sind, und wir zahlreiche Fälle kennen, in denen Mitarbeiter nicht mehr beschäftigt (oder anderweitig sanktioniert) wurden, wenn sie ihre Verträge korrekt ausgestaltet wissen wollten, gibt es Handlungsbedarf.
Die Berufsverbände der einzelnen Berufsgruppen haben sich nach intensiver Diskussion dazu entschlossen, über die gemeinsam getragene BUNDESVEREINIGUNG DER FILMSCHAFFENDEN- VERBÄNDE ein Meldeverfahren für tarifliche Regelungen unterlaufende Arbeitsverträge einzurichten.

Eine zentrale Meldestelle wird sich mit entsprechenden Hinweisen an die Produktionsfirmen wenden, und sie daran erinnern, daß es in ihrem Interesse liegt, den Tarifvertrag als Mindestregelung zu vereinbaren, falls über zehn Stunden gearbeitet werden soll. Das Meldeverfahren schützt die einzelnen Filmschaffenden sowie die Berufsverbände als ihre jeweilige Interessenvertretung, da ansonsten leicht auf das betreffende Gewerk geschlossen werden kann.

Die Meldestelle ist ein Service der FILMSCHAFFENDEN und wird von den Verbänden gemeinsam getragen.


Das gesamte Verfahren zur Verbesserung der Tariftreue PDF (278 KB)
Für Fragen: tariftreue@die-filmschaffenden.de

v.i.S.d.P.: Die Filmschaffenden - Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V.

Hans Schlosser

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