Fünf Schritte zur Verbesserung der Tariftreue in Film- und Fernsehproduktionen

Erster Schritt - sofortige Meldung an den Berufsverband:

         

Der zweite Schritt - Prüfung des Arbeitsvertrags:

Ihn muß der Mitarbeiter umgehend tun.
Wer sich mit einem untertariflichen Arbeitsvertrag konfrontiert sieht, sollte den für ihn zuständigen (oder fachlich naheliegenden) Berufsverband informieren.

Die Information sieht so aus, daß der Arbeitsvertrag der Verbandsgeschäftsstelle zugeleitet wird. Ohne Schwärzungen, komplett und mit ergänzenden Hinweisen, falls nötig.

Verbandsmitglied muß man dafür nicht sein.
Das Verfahren steht allen Filmschaffenden offen.

  Er erfolgt "automatisch" in der Geschäftsstelle des Berufsverbands - bzw. wird ggf. durch erfahrene Juristen geleistet. Es wird geprüft, ob der Arbeitsvertrag unterhalb des Tarifniveaus liegt. Bei erheblichen Abweichungen nach unten erfolgt eine Meldung des Berufsverbands an die bundesweite zentrale Meldestelle der BUNDESVEREINIGUNG DER FILMSCHAFFENDEN- VERBÄNDE, ohne den Namen des Mitarbeiters oder seine Funktion zu nennen. Gemeldet wird lediglich, daß ein Vertrag aus der Produktion "x" des Produzenten "y" vorliegt, der das Tarifniveau unterschreitet. Der Arbeitsvertrag wird vertraulich behandelt und keinesfalls an die Meldestelle weitergegeben.

Der dritte Schritt - Die Meldestelle wird aktiv:

         

Der vierte Schritt - Briefe an.... :

Geschieht ganz leise und im Hintergrund. Die Meldestelle der FILMSCHAFFENDEN legt eine "Karte" für die Produktion an - und meldet dies an die Berufsverbände der Bundesvereinigung mit der Bitte, ggf. weitere tarifvertragsverletzende Verträge aus der genannten Produktion zu melden.   Kann hoffentlich vermieden werden. Die Bundesvereinigung schickt, wenn der Meldestelle mehrere Verträge mit Tarifvertrags-Verletzungen bekannt sind, einen ersten Brief an das Produktionsunternehmen. Bessert die Produktionsfirma daraufhin nicht die Verträge in dieser Produktion nach, wird nach ca. 10 Tagen ein zweites (und dann ggf. ein drittes) Schreiben auf den Weg gebracht. Das zweite Schreiben geht in Kopie an die Tarifpartner, das dritte auch an andere betroffene Institutionen und Behörden. Diese können dann ggf. selbst tätig werden und recherchieren. Der Anspruch der Mitarbeiter auf korrekte Beschäftigung und Bezahlung bleibt bestehen. Es ist nicht erforderlich, daß das Verfahren abgeschlossen ist, bevor die Produktion beendet ist.

 

Der fünfte Schritt - Das gute Ende:

 Wenn die Produktion den Arbeitsvertrag nachbessert, und endlich die tariflichen Bedingungen eingehalten werden, muß der Mitarbeiter sofort den Berufsverband und die zentrale Meldestelle informieren. Wenn die Mitarbeiter der Produktion Arbeitsverträge mindestens auf Niveau des Tarifs erhalten haben, ist das Meldeverfahren beendet, bzw. wird es umgehend unterbrochen.


Das gesamte Verfahren zur Verbesserung der Tariftreue PDF (278 KB)
Für Fragen: tariftreue@die-filmschaffenden.de

v.i.S.d.P.: Die Filmschaffenden - Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V.

Hans Schlosser

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