Briefkopf der Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände Anschriftenfeld Produktionsfirma Datum Logos
Arbeitszeiten über 10 Std. / anscheinendes Unterlaufen des Tarifvertrages
Sehr geehrte/r Frau/Herr .......(Produzent)....,
aus dem Kreis der Filmschaffenden wurde uns mitgeteilt, dass allem Anschein nach in Ihrer Produktion „........................(Titel)....................“ mehrere Arbeitsverträge nicht den Regelungen des geltenden Tarifvertrags entsprechen. Da in dieser Produktion wiederholt über zehn Stunden gearbeitet wurde/werden soll, ist davon auszugehen, dass Sie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verletzen, falls nicht der geltende Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende Grundlage der abgeschlossenen Arbeitsverträge ist. Da wir unterstellen, dass Sie nicht gegen das ArbZG verstoßen, vermuten wir, dass sämtliche Abweichungen vom Tarifvertrag in den von Ihrem Haus ausgefertigten Arbeitsverträgen versehentlich entstanden sind. Wir dürfen Sie dringend bitten, nun dafür Sorge zu tragen, daß die Verträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Produktion an die geltenden tariflichen Bestimmungen angepasst werden. Diese stellen Mindestbedingungen dar, falls über acht Stunden (max. zehn Stunden im Einzelfall bei entsprechendem Ausgleichszeitraum) gearbeitet wird. Für Ihre Bemühungen, die Arbeitsverträge kurzfristig den tariflichen Standards anzupassen, danken Ihnen Ihre Mitarbeiter und die Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände sehr herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Schlosser
geschäftsführender Vorstand
Über das gesamte Verfahren zur Verbesserung der Tariftreue informiert die Website der Bundesvereinigung www.die-filmschaffenden.de
Muster-Brief 1 PDF (15,4 KB)
Das gesamte Verfahren zur Verbesserung der Tariftreue PDF (278 KB)
Für Fragen: tariftreue@die-filmschaffenden.de
v.i.S.d.P.: Die Filmschaffenden - Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V.
Hans Schlosser
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